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Softwarebasiertes Krisenmanagement nach StaRUG

Softwarebasiertes Krisenmanagement nach StaRUG

Droht Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit, muss das nicht gleich ein Insolvenzverfahren zur Folge haben. Mit dem sogenannten StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) haben Geschäftsleiter vielfältige Sanierungsoptionen, um ihr Unternehmen zu retten. Damit einher geht aber auch die Pflicht, eine drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig anzuzeigen. Warum gerade Steuerberater hier mit in der Pflicht sind und welche Bedeutung dabei dem Einsatz spezifischer Software beizumessen ist, zeigt der folgende Beitrag.

Krisenmanagement nach StaRUG

Für Unternehmen gilt seit dem 01.01.2021 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen – kurz StaRUG. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen unabhängig von Branche und Größe, mit Ausnahme von Banken und Versicherungen. Dabei bietet das StaRUG insbesondere die Möglichkeit, ein Restrukturierungsverfahren einzuleiten, eine im Vergleich zu einem eher stigmatisierenden Insolvenzverfahren schonende und weitgehend geräuschlose Alternative.

Der Steuerberater in der Pflicht

Doch nicht nur für Unternehmer ist das neue Gesetz von Bedeutung, sondern auch für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater.

So müssen diese ihre Mandanten vorwarnen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht – dabei ist es egal, ob der Mandant ein Einzelkaufmann, eine GmbH oder auch eine AG ist.  

Der Haken an der Sache: Der Steuerberater kann zumeist erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz warnend die Hand heben. Dieses Vorgehen ist also kein Früh-, sondern ganz im Gegenteil ein Spätwarnsystem.

Was fehlt, ist das erforderliche Instrumentarium in Form einer detaillierten und jeweils aktuellen Liquiditätsplanung und das womöglich für jeden Mandanten. Für entsprechende Abhilfe kann der gezielte Einsatz von Software sorgen.

Auf die Software kommt es an

Abbildung 1: Visualisierung des Cashflows innerhalb der Lösung CFgO

Für Konzerne, die mit SAP oder Oracle arbeiten, ist die Liquiditätsplanung bereits fester Bestandteil des betrieblichen Controllings. Nicht so bei der Masse an sogenannten KMUs. Gerade für die kleineren und mittleren Unternehmen müssen also Alternativen gefunden werden.  

Schnell greift man zum digitalen Allheilmittel Excel. Doch bei aller Flexibilität bedürfte es wohl vieler Stunden, welche zunächst in die Erstellung entsprechender Modelle oder Templates investiert werden müssten, um diese mandatsübergreifend einzusetzen. Eine interessante Alternative zur excel-basierten Liquiditätsplanung stellt die Lösung CFgO dar, die nachfolgend kurz illustriert werden soll.  

Financial Planning Software von CFgO

Mit dem Einsatz von CFgO können Steuerberater durch den Import und die Verarbeitung von DATEV-Daten rasch und größtenteils automatisiert eine nach dem StaRUG geforderte Liquiditätsplanung erstellen. Die Buchhaltung des jeweiligen Unternehmens wird dazu per API oder CSV Upload in die Software hochgeladen. Innerhalb von CFgO werden dann die voraussichtliche Liquidität und der Cashflow automatisiert berechnet.  

Erst einmal eingerichtet, erstellt CFgO vollautomatisiert die Liquiditätsplanung für die nächsten 24 Monate. Sobald der Steuerberater aktualisierte Buchhaltungsdaten einspielt, aktualisiert sich zugleich der Liquiditätsstatus und der Steuerberater verfügt zu jeder Zeit über die relevanten Informationen.  

Fazit

Das StaRUG nimmt auch den Steuerberater in die Pflicht und dies unmissverständlich. Zugleich ergibt sich daraus ein neues Betätigungsfeld, geradezu prädestiniert für den steuerberatenden Beruf. Mithilfe der richtigen Software-Lösung können Steuerberater so ihre Mandanten rechtzeitig vorwarnen – und das lange bevor eine Zahlungsunfähigkeit oder gar Insolvenz droht. Auf diesem Weg kommen Steuerberater ihren Pflichten nach StaRUG nach, ohne bis zum Jahresabschluss warten zu müssen. Die betroffenen Unternehmen werden für die frühe Vorwarnung dankbar sein!






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